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Dezember 2014

Änderungen für Energiekunden zum Jahreswechsel

Veröffentlicht 22.12.2014
Kategorie Energie News

Das neue Jahr bringt einige Änderungen für Energiekunden. Die wichtigste Punkte sind hier die Vorgaben zum Heizkesseltausch, die Verwendung von Energielabel und die Stand-by-Vorgaben für elektrische Geräte zu nennen.

Ab 1. Januar gelten neue Vorgaben für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Hausgeräten. Auch bei Dunstabzugshauben in Küchen wird dann ein Energielabel eingeführt. Die Geräte werden zunächst mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet.

Für Backöfen, auch Gasbacköfen, gelten ab Januar neue Effizienzklassen von  A+++ bis D. Geräte die bereits im Handel stehen dürfen aber weiter verkauft werden. Fragen Sie im Handel deshalb gezielt nach der Energieeffizienz um einen transparenten Vergleich für den Kauf dieser Geräte zu erhalten.

Bei den Stand-by-Anforderungen für elektrische Geräte wird es 2015 zusätzliche Regelungen geben. Die sogenannte Ökodesign-Verordnung beinhaltet neue Vorgaben für private Kaffeemaschinen. Kaffeemaschinen mit Isolierkanne müssen sich automatisch nach 5 Minuten in den Stand-by-Modus abschalten. Bei Kaffeemaschinen mit Glaskanne muss die Abschaltung nach 40 Minuten erfolgen. Bei sonstigen Kaffeemaschinen muss nach 30 Minuten in den Stand-by-Modus gewechselt werden.

Zudem werden EU-Energielabel zum Jahresbeginn auch beim Online-Kauf Pflicht. Die EU-Kommission reagiert mit dieser neuen Verordnung auf den zunehmenden Internethandel und regelt die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte neu. Geräte mit Energieeffizienzklasse, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen künftig entsprechend auch ein elektronisches Energielabel sowie ein elektronisches Datenblatt veröffentlichen.

Bisher waren die Angaben zur Energieeffizienz nur in Textform verpflichtend. Das elektronische Energielabel muss von folgenden Geräten geführt werden: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Klimageräte, Staubsauger, Lampen, Leuchten und Fernseher.

Für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter gilt diese Regelung noch nicht. Auch für die Nutzung von Heizkesseln gibt es zum Jahresbeginn neue Vorgaben. Heizkessel (Öl- und Gas-Standardheizkessel), die älter als 30 Jahre sind, dürfen gemäß Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden.

Derartige Heizkessel mit jüngerem Inbetriebnahmedatum müssen ebenfalls mit Vollendung ihres 30. Betriebsjahres abgeschaltet werden. Durch Ausnahmeregelungen ist ein Großteil der Heizkessel nicht betroffen. Dies gilt zum Beispiel für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger.

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Rückgang des Energieverbrauchs

Veröffentlicht 17.12.2014

Den stärksten Einfluss auf die Verminderung des Energieverbrauchs hat in diesem Jahr die sehr milde Witterung in den Wintermonaten. Die insgesamt eher schwache konjunkturelle Entwicklung bleibt dagegen weitgehend ohne Auswirkungen auf den Energieverbrauch. Wie die AG Energiebilanzen außerdem berechnete, hätte der Energieverbrauch ohne Berücksichtigung des Witterungseinflusses um etwa 2 Prozent unter dem Vorjahresergebnis gelegen.

Da der Verbrauchsrückgang zudem alle fossilen Energieträger betraf, die Erneuerbaren dagegen wiederum leicht zunahmen, ist mit einem Rückgang der CO2-Emissionen in ähnlicher Größenordnung wie beim Verbrauch zu rechnen. Die Prognose kann nach Einschätzung der AG Energiebilanzen nur durch eine früh einbrechende und lang anhaltende Kälteperiode noch spürbar verändert werden.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch ist kräftig auf 11,1 % gegenüber 10,4 % im Vorjahr gestiegen. Besonders stark fiel mit 14 % der Zuwachs des Stroms aus Photovoltaik aus. Der Beitrag der Steinkohle ist wegen des geringeren Einsatzes zur Strom- und Wärmeerzeugung um fast 8 % gesunken. Im Ergebnis sinken damit die CO2-Emissionen nach ersten Abschätzungen gegenüber dem Vorjahr mit gut 5 % noch stärker als der Primärenergieverbrauch.

Erläuterung:
Einfach erklärt bedeutet Primärenergieverbrauch die gesamte Menge die an Energie zur Energiegewinnung und -bereitstellung benötigt wird zusätzlich zur verbrauchten Energie.




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Mehr Geld für Weihnachten

Veröffentlicht 10.12.2014

Keine böse Überraschung: Geschenke auf Energieeffizienz prüfen

Neben Tablet-Computern und Smartphones sind vor allem Flachbildfernseher beliebte Weihnachtsgeschenke. Vor dem Kauf ist es für Verbraucher empfehlenswert, die Topgeräte-Datenbank der Initiative EnergieEffizienz zu nutzen. Auf www.topgeraete.de findet man Informationen zu Energieeffizienz und Stromverbrauch der effizientesten Haushaltsgeräte und kann verschiedene Modelle miteinander vergleichen – von Spül- über Waschmaschinen bis hin zu Fernsehern.

„Stellt man zum Beispiel alten Fernsehgeräten neuen Modelle mit 40-Zoll-Diagonale gegenüber, erhält man die Stromkostenersparnis direkt als Vergleichszahl“, erklärt Annegret-Cl. Agricola, dena-Bereichsleiterin Energiesysteme und Energiedienstleistungen.

In den Werbepostillen ist zumeist die Energieeffizienzklasse z.B. A+ ausgewiesen. Die Energieeffizienzklassen ist eine gute Hilfe 


Mehr als ein Lichtlein brennt: LED-Lichterketten wählen

Ein zehn Meter langer herkömmlicher Lichtschlauch kann in sechs Wochen rund 33 Euro an Stromkosten verursachen. Das entspricht ungefähr den Betriebskosten einer kleinen Kühl- und Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+++ in einem ganzen Jahr.

Deutlich energieeffizienter sind LED-Lichtschläuche. Sie benötigen etwa 85 Prozent weniger Strom und können auch draußen eingesetzt werden.


Genuss ohne Reue: energiesparend kochen und backen

Beim Backen lassen sich die Stromkosten mit der Umluftfunktion um bis zu 20 Prozent reduzieren. Umluft ist energiesparender, weil die Backtemperatur um 20 Grad niedriger gewählt werden kann. Bei der Zubereitung des Weihnachtsmenüs gilt zudem: Ein passender Deckel für jeden Topf spart bares Geld. Wer Töpfe und Pfannen dem Durchmesser nach passend zur Herdplatte wählt, reduziert ebenfalls seinen Stromverbrauch.

Bei langen Garzeiten von über 20 Minuten lohnt sich außerdem der Einsatz von Schnellkochtöpfen. Das spart bis zu 30 Prozent Energie – und einiges an Zeit.

Nach dem Festtagsschmaus sollten die Lebensmittel gut abkühlen – denn durch heiße Lebensmittel im Kühlschrank schnellt der Energieverbrauch ebenfalls in die Höhe.

Die Stromkosten für einen durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt stiegen in den letzten 15 Jahren um über 80 Prozent. Durch effiziente Stromnutzung kann ein Zweipersonenhaushalt jährlich bis zu 25 Prozent Stromkosten einsparen – so bleiben rund 230 Euro mehr in der Haushaltskasse. Selbstverständlich sollten Sie zu den günstigsten Stromversorger und den günstigsten Gasversorger wechseln. Hier finden Sie unsere Tarifrechner


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Energieeffizienz-Klassen in Prozent (%) zu einem fiktiven Referenzgeräts
Energieeffizienz-Klasse A+++ A++ A+ A B C D E F G
Haushaltskühlgeräte <22% <33% <42% <55% <75% <95% <110% <125% <150% ≥150%
Lampen (ungebündelt)*   ≥11% ≥17% ≥24% ≥60% ≥80% ≥95% >95%    
Fernseher <10% <16% <23% <30% <42% <60% <80% <90% <100% ≥100%
Waschmaschinen <46% <52% <59% <68% <77% <87% 87%      
Geschirrspüler <50% <56% <63% <71% <80% <90% 90%      
Autos <45% <54% <63% <72% <81% <90% <99% <108% <117% 117%
* Abstrahlwinkel > 120°                    

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