Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen

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Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt die Klage gegen einen Hersteller von handelsüblichen Energiesparlampen. Der Leuchtmittelhersteller PEARL GmbH darf handelsübliche Energiesparlampen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt haben, nicht mehr in Verkehr bringen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz mit Urteil vom 30.1.2015 und bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 28.10.2013.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mehrere Energiesparlampen der PEARL GmbH durch ein akkreditiertes Analyselabor untersuchen lassen und deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation klagte erfolgreich wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die PEARL GmbH selbst hatte Messungen in Auftrag gegeben und die von der DUH festgestellten Grenzwertüberschreitungen bestätigt.

„Dass die Pearl GmbH trotz ihres eigenen Gutachtens, das eine Grenzwertüberschreitung bestätigte, erst gerichtlich dazu gezwungen werden musste, die geltenden Gesetze einzuhalten, zeigt mit welcher Dreistigkeit die Gesundheit von Verbrauchern riskiert wird“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Wir werden weiterhin konsequent gegen Hersteller von Energiesparlampen mit unzulässig hohen Quecksilbergehalten vorgehen. Gleichzeitig müssen die Bundesländer endlich eine funktionierende staatliche Kontrolle zur Einhaltung von Grenzwerten aufbauen.“

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertrat, ergänzt: „Mit dem Urteil wird bestätigt, dass die Quecksilbergrenzwerte bei jeder verkauften Energiesparlampe einzuhalten sind. Wir freuen uns über die Entscheidung, da sie den Schutz der Verbraucher stärkt.“ Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Pearl GmbH dazu verurteilt, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einseitig gesockelte Kompaktleuchtstofflampen mit einer Leistung von bis zu 30 Watt mit einer Menge von mehr als 3,5 mg Quecksilber je Brennstelle in Verkehr zu bringen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe festgelegt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bezieht sich auf eine Klage der DUH aus dem Jahr 2012, weshalb es den damals gültigen Grenzwert von 3,5 mg Quecksilber pro Lampe berücksichtigt

LED-Lampen enthalten dieses Schwer­metall nicht und sind somit Quecksilberfrei.

Aber… Spar­lampen belasten die Umwelt deutlich weniger mit Queck­silber als Glüh­lampen. Der Grund: Ein großer Anteil des Queck­silbers entweicht über die Schorn­steine von Kohle­kraft­werken. Ursache ist der Queck­silber­gehalt von Kohle. Je geringer der Strom­verbrauch einer Lampe, desto weniger Kohle muss verbrannt werden.

Das ist einer der Gründe warum der Verbraucher auch Öko-Strom beziehen sollten. Je weniger Kohle verbraucht wird desto weniger Queck­silber gelangt auf diesem Weg in die Umwelt. Auch im Hinblick auf den Primär­energie­verbrauch und den Klima­schutz sind die Spar­lampen den Glüh­lampen weit über­legen.

Die Sparlampen kann als Brückentechnologie auf dem Weg zur LED-Lampe bezeichnet werden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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