Die günstigste Energie ist die, die nicht gebraucht wird
Geschrieben von Manuel Reuter,
Aber auch mögliche gesundheitliche Belastungen werden bewertet.
Verbraucher können somit leichter Staubsauger mit einer hohen Energieeffizienz und guter Saugleistung finden und gleichzeitig Stromkosten sparen.
Hersteller und Lieferanten dürfen ab Montag nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf dem Markt bringen. Ab September 2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von bis zu 900 Watt in den Handel kommen.
Die Sorge, dass sich angesicht der niedrigeren Leistung die Saugleistung verschlechtert, ist unbegründet.
Die Formel "je mehr Watt desto besser" ist überholt. Die Hersteller bieten bereits hocheffiziente Geräte mit niedrigen Wattzahlen an.
So hat die Stiftung Warentest in Ihrem Test vom 07.02.2014 bereits Staubsauger hinsichtlich der neuen EU-Richtlinie geprüft.
Der aktuelle Test gibt Entwarnung: Fürs Siegertreppchen reicht bei einem Modell von Siemens rund 870 Watt. Bedauerlicherweise hat der Hersteller dieses Gerät aus dem Sortiment genommen.
Aus dem aktuellen Test noch zu haben sind fünf gute Modelle, die mit weniger als 1.400 Watt auskommen.
Zusätzlich gibt das Effizienzlabel künftig auch Auskunft über die Reinigungsleistung, die Lautstärke und die Staubemissionen. Damit können Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, wie energieeffizient ein Gerät ist und wie gut dieses Gerät saugt.
Staubemissionen zu reduzieren ist gerade für Hausstaubasthmatiker eine Notwendigkeit. Hier hilft die Kennzeichnung vor dem Kauf das richtige Gerät zu erkennen.
Um Energie im Haushalt zu sparen, können Sie sich hier die Broschüre -Energie effizient nutzen- runter laden.
Die neuen Effizienzvorgaben beruhen auf zwei Verordnungen der Europäischen Kommission die im Mai bzw. Juli 2013 verabschiedet wurden.
Die Verordnungen und die darin enthaltenen neuen Effizienzanforderungen gelten unmittelbar und direkt ab dem 1. September 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten und bedürfen keiner zusätzlichen Umsetzung in nationales Recht.
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