Energieausweis - Derzeit nur Kontrollen in 4 Bundesländern

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Eigentlich dafür gedacht mehr Klarheit für Mieter und Käufer von Immobilien zu schaffen, wird in 80% der Fälle bei einer Besichtigung einer Immobilie kein Energieausweis vorgelegt. Obwohl seit Mai 2014 verpflichtend und mit Bußgeldern von bis zu 15.000,- Euro unter Strafe gestellt, werden Energieausweise laut Mieterbund Rheinland-Pfalz selten vorgelegt.

Sinn des Energieausweises ist es den Mieter bei der Auswahl einer Immobilie zu unterstützen. Derzeit werden nur in 4 Bundesländern Kontrollen vorgenommen. In den anderen Bundesländern fehlen Kontrollstellen.

Aber wozu dient der Energieausweis
Ähnlich wie bei Elektrogeräten gibt es für Immobilien auch Energieeffizienzklassen. Von A+ (die beste Klasse z.B. Neubau) bis H (wenig Effizient) werden die Immobilien zugeordnet. Für den Käufer oder Mieter lassen sich hierbei grob die Kosten für Heizung und Warmwasser abschätzen.

Bedauerlicherweise gibt es zwei Arten von Energieausweisen die beide nicht vergleichbar sind. Bei neueren Immobilien zum Beispiel ab 1977 reicht in der Regel der Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre an. Heizen die Bewohner generell wenig, dann sind die Werte selbst in einer zugigen Hütte vernünftig.

Der Bedarfsausweis - leider sehr kostenintensiv - gibt hier genauer über den energetischen Zustand eines Gebäudes Aufschluss.

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