Ein Aufstöhnen geht durch die Chefetagen - 1. Teil

Geschrieben von ,
eeg-umlagen-1.teil-energieausschreibung.jpeg

Dieses Jahr müssen die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich nicht von den EEG Umlagen befreien können, wieder ein Mehr an Energiekosten tragen. Diese Kosten die z.B. in energieintensiven Betrieben wie Wäschereien und Reinigungen bis zu 10% des Jahresumsatzes ausmachen, können Existenzen bedrohen. Wie kann der durchschnittliche Mittelständler oder auch Kleinbetrieb die ständigen Preiserhöhungen kompensieren?

Die EEG Umlagen in diesem Jahr sind im Januar von 5,277 Cent auf 6,24 Cent gestiegen. Bei einem Kleinbetrieb -nehmen wir zur Berechnung einen 1 Mann Döner-Imbiss erhöhen sich dadurch die durchschnittlichen Energiekosten bei einem Jahresstromverbrauch von 30.000 kWh um 288,90 Euro. Das erscheint erst mal nicht viel. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 24,98 Ct./netto belaufen sich die Energiekosten im Jahr 2014 auf 7.494 Euro/a.

2010 beliefen sich die EEG Umlagen auf 2,047 Cent/kWh. In den letzten 4 Jahren sind die EEG-Umlagen also über 200% gestiegen. Die schleichende Anhebung erschien erst mal nicht besonders auffällig, da sie im Cent Bereich verlief. So hat es auch einige Jahre gedauert, bis sich die Energierechnung zu einem nachfragerelevanten Posten in der Bilanz oder BWA entwickelt hat.

Gegenüber 2010 haben sich die EEG-Umlagen 2014 bei unserem 1 Mann Döner-Imbiss zu einem jährlichen Mehrbetrag von 1.257,90 Euro aufgetürmt. 

Eine erste Maßnahme zur Reduzierung der Energiekosten ist die kostenlose Ausschreibung des Energiebedarfs. Hierfür benötigen wir die letzte Verbrauchsrechnung (Strom/Gas) und eine unterschriebene Vollmacht. Wir beziehen bei dem derzeitigen Energieversorger -bei Verbräuchen über 100 Megawattstunde [MWh] den Lastgang. Der Lastgang oder auch das Lastprofil ist eine viertelstündliche Auswertung der abgenommenen Strom-Leistung. Der Lastgang ist in der Regel eine CSV Datei. Für Stromrechnungen sind Lastprofile relevant. Bei der Energieausschreibung wird die maximale Spitzenleistung die aus dem Lastgang entnommen wird berücksichtigt. So ist eine Lastspitze zur Schwachlastzeit z.B. in den Nachtstunden weniger relevant als zu einer Zeit mit hohen Allgemeinverbräuchen wie in den Morgenstunden. Das ist der Grund weswegen Bäckereien in der Regel einen Abschlag einkalkuliert bekommen. 

Bäckereien beziehen Ihre Energie in den Nachtstunden, den sogenannten Schwachlastzeiten. Sehr große Verbraucher haben die Möglichkeit Ihre Lastprofile zu manipulieren, indem sie die Spitzenlastzeiten durch gezielte Stromeinkäufe an der Strombörse abdecken. Eine gute Prognose des Lastprofiles hat aber auch hier eine finanzielle Bedeutung. Unabhängig ob 30.000 kWh oder weit über 100 MWh die Ausschreibung läuft unter den immer gleichen Statuten ab. Die interessierten Energieversorger bieten unter vorher festgelegten Bedingungen auf den X Jahres-/Monats- oder sogar Tagesbedarf. Einsparungen von bis zu 30% sind keine Seltenheit. Gerade wenn der  Energieversorger noch nie verglichen wurde sind diese Einsparungswerte nicht zu hoch gegriffen.

Lesen Sie hier: Welches Einsparpotential ist in meinem Unternehmen verborgen und wer schenkt Ihnen fast 5.000,- Euro.
← Zurück

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden

Kommentar schreiben