Keine Exportgarantien für Atomkraftwerke
Geschrieben von Sabine Walter,
Schwer für die deutsche Wirtschaft aber nachvollziehbar. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, unter der Leitung von Sigmar Gabriel hat die Bundesregierung sich gegen Exportgarantien für Anlagen zur nuklearen Stromerzeugung entschieden. Exportgarantien oder auch Hermesdeckungen dienen zur Absicherung von Exportgeschäften. Hierbei soll ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen und politischen Gründen abgesichert sein. Seit über 60 Jahren werden Hermesdeckungen zur Erschließung neuer Märkte als Absicherungsinstrumentarium genutzt.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Schritt das Festhalten an der Energiewende unterstreichen. Auch international soll hiermit ein Zeichen gesetzt werden. Der Wegfall der Hermesdeckungen betrifft neue Bauten wie als auch Bestandsanlagen. Hermesdeckungen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Exportkreditversicherungen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel äußerte sich wie folgt: "Deutschland hat sich von der Nuklearenergie verabschiedet, weil sie mit erheblichen, nicht beherrschbaren Risiken verbunden ist. Diese Risiken bestehen im Ausland gleichermaßen. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir Kernkraftwerke im Ausland künftig nicht mehr durch Hermesdeckungen fördern."
Exportkreditgarantien sind aber noch im Ausnahmebereich möglich. Bei Lieferungen und Leistungen, die die Sicherheit von bestehenden Atomkraftanlagen erhöhen bzw. dem Rückbau und der Stilllegung sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen, sind Ausnahmen möglich. Weitere Ausnahmen werden bei Forschung im Bereich nicht kommerzieller Stromerzeugung gemacht. Das können neben Forschungsreaktoren auch nuklearmedizinische Anlagen sein.
Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Exportkreditgarantien sind aber noch im Ausnahmebereich möglich. Bei Lieferungen und Leistungen, die die Sicherheit von bestehenden Atomkraftanlagen erhöhen bzw. dem Rückbau und der Stilllegung sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen, sind Ausnahmen möglich. Weitere Ausnahmen werden bei Forschung im Bereich nicht kommerzieller Stromerzeugung gemacht. Das können neben Forschungsreaktoren auch nuklearmedizinische Anlagen sein.
Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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