Fortschrittlich: Das EEG als Instrument der Technologiepolitik

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Ziel des EEG ist es, die Markteinführung zukunftsfähiger Technologien zur Stromerzeugung zu befördern. Es hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die Anlagen immer effizienter, zuverlässiger oder günstiger angeboten werden. So ist zum Beispiel bei der Photovoltaik der Systempreis pro Kilowatt installierter Leistung von rund 14.000 Euro im Jahr 1990 um rund 80 Prozent auf heute unter 3.000 Euro gefallen. Bei der Windenergie spiegeln unter anderem die zunehmende Leistung sowie Größe der Anlagen den technischen Fortschritt wider.

amit dieser Fortschritt nicht stagniert, ist es wichtig, dass das EEG und vor allem die garantierten Einspeisevergütungen regelmäßig überprüft und der Realität angepasst werden.

Hierzu hat die Bundesregierung, wie gesetzlich gefordert, mit umfangreicher wissenschaftlicher Unterstützung erneut einen EEG-Erfahrungsbericht erarbeitet. Die Novelle des EEG stützt sich auf diesen. Die aktuelle Novelle des Gesetzes bezieht zudem neue Ansätze wie die Marktprämie ein. Diese soll dazu beitragen, dass die Erzeuger erneuerbaren Stroms berücksichtigen, wann und von wem ihr Produkt benötigt wird. Zur Wahl: Feste Vergütung oder Marktprämie

Bislang bekommen Erzeuger stets einen festen Betrag für jede Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien in die Netze der Versorger einspeisen. Egal ob der Strom gebraucht wird oder nicht, gleich ob er je nach Nachfrage am Strommarkt gerade billig oder teuer ist. Neben der Einspeisevergütung sind künftig Anreize vorgesehen, auch in Speichertechnologie zu investieren.

Wer stattdessen jetzt das neue Marktprämien-Modell wählt, erhält erstmalig einen Anreiz, durch eine bessere Abstimmung seines Stromangebots auf die vorhandene Nachfrage höhere Erlöse zu erzielen. Dadurch soll eine intelligente Verknüpfung von EEG-Anlagen mit Gaskraftwerken, Speichern oder auch großen Stromverbrauchern wie zum Beispiel Kühlhäusern befördert werden. Für besonders große Biogasanlagen wird die Direktvermarkung des EEG-Stroms ab 2014 verbindlich. Flankiert wird dies durch eine sogenannte Flexibilitätsprämie, die im Zuge der EEG Novelle ebenfalls neu eingeführt wird. Hiermit werden die Investitionsmehrkosten für zusätzliche Anlagenleistung und Speicher gefördert, die für einen flexiblen marktorientierten Betrieb der Biogasanlagen erforderlich sind.

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