Immobilienmakler und Energieberater?


Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) arbeiten Immobilienmakler und Energieberater verstärkt Hand in Hand. Spätestens seit dem 01. Mai 2014 fängt der Immobilienverkauf beim Energieberater an. Bei Immobilienverkauf und Neuvermietung ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis kann Bussgelder von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Um eine Immobilie in den Verkauf zu bringen wird der Energieausweis benötigt. Schon bei einer Besichtigung muss dem potentiellen Interessent der Energieausweis ungefragt ausgehändigt werden.



Wir als Energieberater stehen dem Makler mit Rat und Tat zur Seite. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis wird benötigt? 

Der Energieausweis muss den Energiebedarf einer Immobilie realistisch darstellen. Sollten die ein zu schlechter Wert ermittelt worden sein, kann unter Umständen nur ein geringerer Verkaufspreis erzielt werden. 
 
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