Für Sie als Immobilienmakler:
Wir prüfen Ihr Unternehmen


...und koordinieren die Erstellung der Energieausweise für Ihre Angebote.

Es wird immer wichtiger sich durch Qualität und Spezialisierung vom Wettbewerb abzuheben.
Der Aufbau von Reputation sowie nachhaltige Imagepflege nehmen an Bedeutung zu.

Wir prüfen Ihre Leistung und vermitteln Ihnen Eigentümer mit Verkaufswunsch.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 06021-130712-0 oder per E-Mail an info@energie-jetzt-guenstiger.de

Gewinnen Sie gleich 4X mit uns!
Seit dem 1. Mai 2014 ist ein Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Bevor eine Immobilie in einer Zeitungsanzeige oder online beworben werden darf, wird ein Energieausweis benötigt. Bußgelder bis zu 15.000,- Euro können bei fehlendem oder falschem Energieausweis verhängt werden. Bei fehlerhaften Immobilienanzeigen drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. Wir als zentrale Anlaufstelle kümmern uns um diese Aufgaben.

4 x weltmeisterlich
- Wir kümmern uns um die Energieausweise Ihrer neuen Immobilien für Verkauf und Vermietung.
- Sie erhalten eine Provision, für jeden Energieausweis den wir für Ihre Kunden ausstellen.
- Wir vermitteln Ihnen Immobilien für Verkauf und Vermietung.
- Sie erhalten Provisionen, wenn Sie den Strom- und Gasbedarf Ihrer Immobilien über uns kostenlos ausschreiben lassen.
 

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Fragen Sie nach unserer "Weltmeister-Aktion" 
- Energieausweis / Energieberatung / Energiebesorgung -

06021-130712-0

- Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen -



Bis es zur ersehnten Unterzeichnung des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages ist eine Menge an Vorarbeit durch Sie als Immobilienmakler zu leisten. Wir sind für Sie unterstützend nach Aufnahme und vor Veröffentlichung der Immobilienanzeige tätig. Banken fordern spätestens bei der Finanzierung einen Energieausweis.  

Im ersten Schritt ermitteln Sie den Verkaufswert der Immobilie. Der Energieausweis ist hierbei eine wichtige Referenz geworden. 

Neben den Fotos des Objektes von außen und innen, den Bauplan bzw. Grundriss, der Berechnung der Wohnfläche und der Baubeschreibung ist der Energieausweis als Bestands- oder Verbrauchsausweis vorzulegen. Wir finden für Ihre Kunden die günstigste Variante.

Der Verbrauchsausweis kann anhand der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre berechnet werden. Komplexer ist die Variante des Bedarfsausweises. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen.

Im Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Für Wohngebäude, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und mit weniger als fünf Wohnungen, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ein Verbrauchsausweis ist dann nicht möglich. Die Ausweispflicht bei Bestandsgebäuden gilt nur bei Vermietung (nur bei Mieterwechsel), Verkauf, Verpachtung oder Leasing.
Nach einer energetischen Sanierungen ist in der Regel ebenfalls ein Badarfsausweis erforderlich.

Mir der 2013/2014 aktualisierten Energieeinsparverordnung -kurz EnEV- stärkt der Gesetzgeber den Energieausweis. Zudem ist jeder neuer Ausweis ab dem 01. Mai 2014 registrierungspflichtig. Die Registrierung ist kostenpflichtig und verteuert durch die Gebühr und den zusätzlichen Aufwand den Ausweis!