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Januar 2015

Energieeffizienz: Bundesrat muss steuerlicher Abschreibung der Gebäudesanierung zustimmen

Veröffentlicht 21.01.2015

Die Initiative soll eine Laufzeit von fünf Jahren und ein Volumen von fünf Milliarden Euro haben. Bislang ist jedoch umstritten, ob alle Länder den Vorschlag unterstützen werden. Im Gegenzug für das Programm hat die Bundesregierung den Ländern vorgeschlagen, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen zu kürzen. Absetzbar sollen von den Arbeitskosten bis 6.000 Euro nur noch Beträge oberhalb von 300 Euro sein. Die DUH hält ein solches Instrument der Gegenfinanzierung für sinnvoll.
 
„Die steuerlichen Abschreibungen sind der erste Schritt in einem Jahr, in dem wichtige Weichen für den Erfolg der Gebäudeeffizienz gestellt werden. Dabei darf es aber nicht bleiben, sonst sind sie lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und verweist auf Berechnungen der KfW Bankengruppe, nach denen insgesamt Investitionen in Höhe von 840 Milliarden Euro nötig sind, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen.
 
Auch müsse für den Erfolg der Effizienzbemühungen im Gebäudebereich unbedingt der Verbraucher adressiert und überzeugt werden. Die zurückgehenden Sanierungsraten zeigten jedoch, dass bei der Aufklärung der Bevölkerung noch großer Nachholbedarf bestehe, um das zu Unrecht existierende negative Image der energetischen Gebäudesanierung abzuschütteln. „So lange Hausbesitzer nicht verstehen, warum sie dämmen oder eine neue Heizung und Fenster einbauen sollten und sie nicht umfassend und objektiv über die Vorteile der energetische Sanierung aufgeklärt werden, wird die von Ministerin Hendricks ausgerufene Wärmewende nicht gelingen“, erklärt die Expertin für Energieeffizienz Barbara Metz.
 
Sie fordert die Bundesregierung auf, auch die anderen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen rasch zu beschließen, um die Effizienz im Gebäudebereich voranzubringen. Der NAPE selbst sieht vor, die bestehende Energieberatung zu optimieren, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterzuentwickeln und ein nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen einzuführen. Auf diese ersten Schritte müssten dringend weitere, langfristige Maßnahmen wie die rasche und ambitionierte Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) folgen.

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Wenig hilft viel - Heizkosten senken bei kleinem Budget

Veröffentlicht 19.01.2015

Schlafzimmer und Flure können deutlich kühler gehalten werden als die regulären Wohnräumen. Sie sollten jedoch nicht kälter als 16 Grad sein, da ansonsten Feuchtigkeit an den Außenwänden kondensiert was zu Schimmel führen kann. Tagsüber sollten die Türen zwischen warmen und kühlen Räumen geschlossen bleiben. Beim Verlassen der Wohnung sollte die Heizung möglichst heruntergeregelt werden. Die Heizung sollte nicht komplett ausgeschaltet werden.

Sinnvolles lüften erfolgt durch mehrmals tägliches stoßlüften. Im Winter sind hierfür 5-10 Minuten ausreichend. Dabei sollte das Heizkörperventil geschlossen werden. Beim Dauerlüften geht viel Energie über die gekippten Fenster verloren.

Niemand mag in den eigenen Räumen frieren aber mit einem Pulli über dem T-Shirt kann man problemlos Temperaturen von 19-20 Grad in den Wohnräumen ertragen. In der Nacht sollten die Räume um 4 Grad abgesenkt werden. Jedes Grad darüber erhöht die Heizkosten um circa sechs Prozent.

Heizkkörper die ein glucksendes Geräusch von sich geben sollten entlüftet werden. Mit einem Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt lässt sich der Heizkörper schnell entlüften. Einfach eine Schale unter das Entlüftungsventil halten und das Ventil mit dem Schlüssel öffnen bis die gesamte Luft entwichen ist und das Wasser nach kommt.

Wenn Heizkörper „gluckern“ oder Wärme ungleichmäßig abgeben, kann es sich aber auch um eine falsch eingestellte Heizungsanlage handeln. Der Einbau einer stärkeren Heizungspumpe oder eine Erhöhung der Vorlauftemperatur sind in solchen Fällen weit verbreitete Mittel, führen aber zu einem höheren Energieverbrauch und steigenden Kosten. Besser ist es eine gründliche Heizungsüberprüfung vom Fachmann vornehmen zu lassen. Mit einem sogenannten „hydraulischen Abgleich“ wird dafür gesorgt, dass sich das Heizungswasser gleichmäßig verteilt und alle Räume bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden.

Durch Thermostate wird ein überheizen der Räume verhindert. Die Ventile in einem Thermostat sorgen dafür, dass nur der benötigte Anteil an Energie verbraucht wird.

Wärmestau vermeiden: Heizkörper müssen die Wärme frei an die Raumluft abgeben können. Deshalb dürfen sie nicht durch Vorhänge oder Möbel verstellt werden. Eine zusätzliche Dämmung der Wand hinter dem Heizkörper ist in vielen Fällen sinnvoll und schnell und einfach mit einer Folie für ein paar Euro aus dem Baumarkt zu erledigen.

Rohrleitungen sollten gedämmt werden. Ungedämmte Rohre im Keller verlieren einen Teil der Energie auf Ihrem Weg zur Heizung. Eine Dämmung der Warmwasserleitung im Keller sorgt so dafür, dass die Wärme möglichst verlustfrei die Heizkörper erreicht.

Und zum Schluß: Fenster und Türen gegen Zugluft abdichten. Eine effektive Hilfe sind hier die selbstklebenden Dichtungen zum Abdichten von Fenster und Türen aus dem Baumarkt.

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Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand"

Veröffentlicht 15.01.2015

Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann nun in diesem Rahmen bezuschusst werden. Das neue, vom BAFA betreute Förderprogramm ersetzt das mittlerweile ausgelaufene KfW-Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (EBM-Zuschuss).

Laut BfEE versteht man unter einem Energie-Audit den folgenden Sachverhalt: Ein Energieaudit im Sinne des EDL-G ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Werden Energieaudits für Unternehmen bald Pflicht?

Große Unternehmen sollen zur Durchführung von Energieaudits bis Ende 2015 verpflichtet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung am 5.11.2014 beschlossener Entwurf zur Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes aus dem Jahr 2010 vor. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden und im Frühjahr 2015 in Kraft treten.

Das Gesetz setzt damit erstmals eine Verpflichtung aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in der Bundesrepublik um. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. einem Jahrumsatz größer 50 Mio. € werden verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Ausnahmen ergeben sich für Unternehmen, die bereits über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Zertifizierung verfügen.

Das Audit soll den Energiebedarf für Gebäude, Prozesse und Anlagen umfassen und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Zur Durchführung berechtigt sind entsprechend qualifizierte Personen, die zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet sind.

Verantwortlich für die Umsetzung soll das Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft (BAFA) werden. Das BAFA soll auch stichprobenartige Überprüfungen der Energieaudits bei den Unternehmen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Energiedienstleistungsgesetzes droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Energieaudits kompetent zur Verfügung.


 

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Bis zu 1100 Euro Förderung für Hauseigentümer

Veröffentlicht 08.01.2015

Das ändert sich noch in 2015 für Verbraucher und Hauseigentümer:

Das Jahr 2015 bringt einige neue Vorgaben für Produkte und Dienstleistungen, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben - von Kaffeemaschinen und Backöfen bis zu Heizkesseln und Energieberatungen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert über die wichtigsten Änderungen aus Sicht von Verbrauchern und Hauseigentümern.

EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte: Online-Handel muss auch kennzeichnen

Ab 1. Januar ist das EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte auch im Online-Handel Pflicht, damit Online-Kunden die gleichen Informationen zum Energieverbrauch bekommen wie in einem Geschäft, wo das Produkt ausgestellt wird. Beim Verkauf von Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben muss ab 1. Januar das EU-Label gut sichtbar am Gerät dargestellt werden. Für Dunstabzugshauben ist das Label neu. Beim Label für Haushaltsbacköfen kommen die Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ als höchste Klassen neu hinzu. Das EU-Label kennzeichnet die Energieeffizienz von Haushalts- und Elektrogeräten. Die Energieeffizienzklassen sind mit Farben und Buchstaben markiert: Grün steht für die höchste, rot für die niedrigste. Die Buchstabenkennzeichnung für die höchste Klasse variiert je nach Produktgruppe von A bis A+++. Die Kennzeichnung wird nach und nach auf weitere Produkte ausgeweitet. Die Einteilung der Energieeffizienzklassen wird an die technische Entwicklung angepasst.

Neue Ökodesign-Anforderungen an Kaffeemaschinen sowie Haushalts- und Bürogeräte

Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen ab 1. Januar mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der das Warmhalten des Kaffees spätestens nach 40 Minuten automatisch beendet. Bei Haushalts- und Bürogeräten, die sich sowohl mit als auch ohne Kabel mit anderen Geräten vernetzen lassen, muss die drahtlose Netzwerkverbindung deaktiviert werden können. Das betrifft zum Beispiel Drucker, Router, Modems oder TV-Geräte.

Neues EU-Label für Heizungen und Warmwasserbereiter

Ab 26. September 2015 gilt das EU-Label inklusive Mindestanforderungen an die Energieeffizienz auch für Heizungen und Warmwasserbereiter. Das Label ist für neue Geräte bis 70 Kilowatt Wärmeleistung verpflichtend – und damit für alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Regelung betrifft nur Hauseigentümer, die sich ein neues Gerät anschaffen.

Höhere Anforderungen an Heizkessel, Kamine und Dämmung von Dachböden

Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben und müssen ausgetauscht werden. Durch Ausnahmeregelungen sind zahlreiche Heizkessel jedoch nicht betroffen. Dies gilt zum Beispiel für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger. Auch für neue und alte Kamin- und Kachelöfen gelten ab 2015 strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Deswegen sollten Verbraucher beim Neukauf und bei der Überprüfung bestehender Öfen ihren Schornsteinfeger fragen, ob die neuen Anforderungen erfüllt sind oder ob nachgerüstet werden muss. Mit wenigen Ausnahmen müssen Hausbesitzer bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke oder das Dach ihrer unbeheizten Dachräume dämmen, sofern der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist.

Mehr Förderung für Hauseigentümer bei der Vor-Ort-Beratung

Eigentümer, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, sollten vor Beginn der Maßnahmen eine staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung mit einem Energieexperten durchführen. Ab 1. März 2015 gibt es dafür höhere Zuschüsse. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der Zuschuss dann auf maximal 800 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten auf maximal 1.100 Euro. Wohneigentümergemeinschaften können weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Um die Förderung kümmert sich direkt der Energieberater.

Energieausweis in Immobilienanzeigen wird Pflicht

Ein Bußgeld riskiert, wer ab 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude keine Pflichtangaben zur Energieeffizienz macht. In der Immobilienanzeige müssen das Baujahr des Hauses, der Energieträger der Heizung, der Endenergieverbrauch oder -bedarf aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises dargestellt sein.

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