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November 2014

Bußgeld bei fehlendem Energieausweis

Veröffentlicht 28.11.2014
Kategorie Immobilien

Bei Verkauf oder Neuvermietung wird der Gebäudeenergieausweis benötigt. Bei einer Besichtigung muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert ausgehändigt werden und in der Immobilienanzeige müssen die Kennwerte veröffentlicht werden.

Notare sind angehalten ohne Energieausweis einen Verkauf nicht zu beglaubigen. Der Energieausweis gehört zu den Bankunterlagen bei einer Finanzierung. Der Verkauf einer Immobilie ist ohne gültigen Energieausweis nicht möglich. Ferner drohen bei fehlendem Energieausweis Abmahnungen durch Mitbewerber. So kann es auch schon vor dem 01.05.2015 als Stichtag richtig teuer werden. Abmahnkosten können je nach Streitwert schnell mehrere tausend Euro  betragen.


Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie unsere bundesweite Aktion "Energieausweis kostenlos". Wir nennen Ihnen -unverbindlich und kostenlos- bis zu 3 Makler in Ihrer Nähe die als Teilnehmer an der bundesweiten Aktion Energieausweis kostenlos" bei uns gelistet sind. Übernimmt ein von uns empfohlener und geprüfter Immobilienmakler die Vermarktung Ihrer Immobilie, erhalten Sie den benötigten Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis über unsere zertifizierten Energieberater kostenfrei erstellt. So schützen Sie sich gegenmögliche Schadensersatzansprüche.


Die Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf, warnte vor Online-Angeboten zu Energieausweisen. Den Energieausweis ausstellen dürfen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur Fachkräfte mit besonderer Aus- und/oder Weiterbildung sowie Berufspraxis z.B.: Architekten, Handwerker, Ingenieure und Physiker. Gehen Sie sicher mit zertifizierten und zugelassenen Energieberatern entsprechend der Energieeinsparverordnung 2014.


Hier finden Sie eine tabellarische Auflistung der einzelnen Straftatbestände  die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) § 27 (Ordnungswidrigkeiten) geregelt sind und den Eigentümer bzw. Verkäufer, Vermieter oder Verpächter betreffen. 

 

Tabellarische Auflistung der Straftatbestände EnEV 2014 Energieausweis
Vergehen Tatbestand Regelung gesetzliche Grundlage Bußgeld Betroffene
Falsche Daten für den Energieausweise bereitstellen Falsche oder fehlerhafte Daten für die Ausstellung des Energieausweises vorsätzlich oder leichtfertig bereitstellen obwohl sie nach EnEV 2014 § 17 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4 nicht richtig sind. EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 7 EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 bis 15.000,- Euro Eigentümer
Den Energieausweis oder eine Kopie bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht an den Interessenten übergeben. Den Energieausweis als Original oder als Kopie dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz oder Satz 2 zweiter Halbsatz, jeweils auch in Verbindung mit Satz 4, vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 4 EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 bis 15.000,- Euro Verkäufer Vermieter Verpächter
Energieausweis nach Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert übergeben  Wird nach Abschluss des Kaufvertrages dem Käufer gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 3 der Energieausweis oder eine Kopie vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergeben. EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 5 EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 bis 15.000,- Euro Verkäufer Vermieter Verpächter
Energiekennwerte in Anzeigen in Zeitung und Online nicht wie gefordert angeben Vorsätzlich oder leichtfertig nicht sicherstellen dass in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien die Pflichtangaben auch enthalten sind gemäß EnEV 2014 § 16a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2. EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 6 Achtung: Regelung gilt gemäß Artikel 3 (Inkrafttreten) erst ab 1. Mai 2015! EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2 bis 15.000,- Euro Auftraggeber Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien

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Höhere Wechselquote im Vergleich zum Vorjahr

Veröffentlicht 05.11.2014

"Der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt hat sich seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes erfreulicherweise dynamisch entwickelt. Die Umfrage zeigt, dass immer mehr Kunden die unterschiedlichen Angebote der Versorger zu nutzen wissen. Der deutsche Energiemarkt zeichnet sich durch eine im europäischen Vergleich einmalige Vielfalt aus", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Laut BDEW gibt es rund 1.190 Stromanbieter und mehr als 890 Gasversorger in Deutschland. "Die Energieunternehmen in Deutschland bieten jeweils unterschiedliche Tarife an, die auf die speziellen Ansprüche und Anforderungen von bestimmten Kundengruppen zugeschnitten sind.
Der BDEW rät, sich beim Versorger über individuell passende Angebote zu informieren", sagte Müller.

Um günstige Energiepreise zu erzielen sollten Haushalte regelmäßig Ihre Stromtarife und auch Ihre Gastarife überprüfen und optimieren.

Die Wechselquote erfasst Kunden, die ihren Energieversorger mindestens einmal seit der Markt-Liberalisierung gewechselt haben. Rück- oder Mehrfachwechsler gehen nur einmal in die Erhebung ein. Die Wechselquote wird kumuliert erfasst - die Lieferantenwechsel seit der Liberalisierung werden aufaddiert.

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