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Juli 2014

Energieeffizienz mit marktnahen Lösungen steigern

Veröffentlicht 23.07.2014
Kategorie Politik News

Auch mit Blick auf das Jahr 2030 sollten europäische Energieeffizienzvorgaben so ausgestaltet sein, dass sie den Mitgliedstaaten hohe Freiheitsgrade bei der Festlegung von nationalen Maßnahmen gewähren. Nur so kann ein optimales Verhältnis von Kosten und Nutzen bei Effizienzsteigerungen gewährleistet werden. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen muss aber ein ambitioniertes CO2-Einsparziel stehen. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt ausdrücklich das von der Kommission vorgeschlagene europaweit verbindliche Ziel, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der heute veröffentlichten Energieeffizienz-Mitteilung der Europäischen Kommission. Der immer effizientere Umgang mit Energie sei zudem neben anderen Instrumenten auch ein Beitrag zur Energieversorgungssicherheit.

Auch zukünftig könne Energieeffizienz in Deutschland durch marktkonforme Lösungen wirksam vorangetrieben werden. In der Mitteilung werde die Förderpolitik der KfW-Bank zur Gebäudesanierung explizit als gutes Beispiel hervorgehoben: Zwischen 2006 und 2013 wurden mit Unterstützung der KfW 2,8 Millionen Gebäude energetisch saniert und 540.000 neue hocheffiziente Wohngebäude neu errichtet.

Für eine erfolgreiche Energieeffizienz-Politik lohne zudem der Blick auf andere EU-Länder: "Mehrere EU-Staaten greifen auf das Mittel der Steuerbefreiung für energetische Sanierungsmaßnahmen zurück. Dies wäre auch in Deutschland ein probates Mittel, um im Wärmemarkt die sehr hohen CO2-Einsparpotenziale zu heben. Gerade im Wärmemarkt ist es entscheidend, dass der umweltpolitische Nutzen von CO2-Einsparmaß-nahmen mit der finanziellen Machbarkeit für Mieter und Vermieter korrespondiert." Laut BDEW kann der Energieverbrauch in Wohnungen und Häusern effizient gesenkt werden - zum Beispiel mit modernster Erdgasbrennwert-Technik in Kombination mit Erneuerbaren Energien. "Der Staat muss mehr Anreize für die energetische Gebäudesanierung setzen. Doch Bund und Länder hatten sich bisher nicht einigen können, wer die erwogene steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung von rund 1,5 Milliarden Euro zahlen soll. Diese Verweigerungshaltung ist unverständlich, weil jeder Euro staatlicher Förderung zugleich ca. acht Euro an privaten Investitionen auslöst. Ohne weitere wirksame Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden und damit zur CO2-Reduktion sind die energiepolitischen Ziele insgesamt und besonders im Gebäudebereich nicht zu realisieren", betonte Müller.

Mit Blick auf den in Deutschland geplanten Aktionsplan Energieeffizienz schlägt der BDEW unter anderem den Abbau bestehender Markthemmnisse für Energiedienstleistungen vor. Energiedienstleistungen wie Energieberatung, Energiemanagement oder Contracting seien ein Schlüssel zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz. Allerdings stünden vielfach Informationsdefizite über technologische Optionen, bestehende Fördermöglichkeiten aber auch rechtliche Hemmnisse einer weiteren Entwicklung des in Europa bereits führenden deutschen Energiedienstleistungsmarktes entgegen. An diesem Markt beteiligen sich die BDEW-Mitgliedsunternehmen und entwickeln neue Geschäftsideen.

Quelle: BDEW zur Energieeffizienz-Mitteilung der Europäischen Kommission

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Transparente Strom- und Gasrechnungen stärken Verbraucher

Veröffentlicht 18.07.2014

Noch immer sind in Deutschland rund ein Drittel der Endverbraucher im zu meist teuersten Grundversorgungstarif und profitieren damit künftig von den zusätzlichen Informationen.

Die Strom- und Gasversorger sind derzeit nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Diese Neuregelung ändert dies nun und schafft dadurch mehr Transparenz für die Verbraucher.

Die ausgewiesenen Kostenbestandteile sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten und Netzentgelte und werden online, bei Preisänderungen, bei Vertragsbestätigung und bei der Jahresrechnung übermittelt.

Durch die transparente und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises ihrer Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit und den fairen Wettbewerb - insbesondere im Strommarkt.

Bis zum 17. Juli hatten Länder und Verbände Gelegenheit, sich zum Entwurf der "Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung" zu äußern. Bereits im Herbst 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten.

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Steuern und Abgaben am Strompreis steigen weiter. Energie wird teurer

Veröffentlicht 02.07.2014

Die Summe der Steuern und Abgaben am Strompreis für Haushalte hat erneut ein Rekordhoch erreicht und macht inzwischen 52 Prozent aus.

Ein durchschnittlicher Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt rund 85 Euro (2013: 84) im Monat für Strom. Davon entfallen allein knapp 45 Euro auf staatliche Steuern und Abgaben. Das hat eine aktuelle Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben, bei der die Veränderungen im Grundversorgungstarif und den gängigen Tarifprodukten für Haushaltskunden betrachtet wurden.

Während der Kostenblock der staatlichen Steuern und Abgaben weiter deutlich gewachsen ist, konnten die Unternehmen der Energiewirtschaft den Anstieg des Gesamtpreises teilweise durch geringere Beschaffungskosten der Vertriebe kompensieren. Insgesamt ist der Strompreis für Haushalte im Vergleich zum Vorjahr somit lediglich um durchschnittlich etwa ein Prozent gestiegen.

Bei den staatlichen Abgaben ist im vergangenen Jahr insbesondere die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) stark gestiegen. Gut 18 Euro (2013: 15) bringt ein durchschnittlicher Haushalt aktuell pro Monat für die Förderung der Erneuerbaren Energien auf. "Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf nicht ohne Rücksicht auf die Kostenentwicklung vorangehen.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung eine gute Basis geschaffen, um die Erneuerbaren schrittweise in den Markt zu führen. Die verpflichtende Direktvermarktung und die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb sind die Grundlage für einen systemverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

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