Bundesweite Aktion:

Kostenloser Energieausweis für Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?


Wir nennen Ihnen geprüfte Immobilienmakler Vor-Ort die an der bundesweiten Aktion „Energieausweis kostenlos“ teilnehmen. Falsche oder fehlerhafte Daten im Energieausweis können Bussgelder von bis zu 15.000,- Euro nach sich ziehen. 

Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen? Immobilienverkauf beginnt seit dem 1. Mai 2014 bei Ihrem Energieberater. Neben dem kostenlosen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis unterstützen Sie von uns geprüfte Makler Vor-Ort bei der Vermarktung Ihrer Immobilie.  

Seit dem 1. Mai 2014 ist es - gesetzlich vorgeschrieben - dem Interessenten bei der Besichtigung einer Wohnimmobilie einen ordnungsgemäßen Energieausweis auszuhändigen. Schon fehlende Angaben in der Immobilienanzeige können Ordnungsgelder von bis zu 15.000,- Euro nach sich ziehen. Hier finden Sie alle Informationen rund um den Gebäudeenergieausweis.

 
Immobilienverkauf - Nutzen Sie unsere bundesweite Aktion
"Energieausweis kostenlos"
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Besser geht es nicht - incl. professioneller Bewertung Ihrer Immobilie + kostenlosen gesetzlichen Energieausweis.

Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen? Immobilienverkauf beginnt seit dem 1. Mai 2014 bei Ihrem Energieberater. Neben dem kostenlosen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis unterstützen Sie von uns geprüfte Makler Vor-Ort bei der Vermarktung Ihrer Immobilie.

Übernimmt ein von uns empfohlener und geprüfter Immobilienmakler mit Top-Bewertung die Vermittlung Ihrer Immobilie, erhalten Sie den gesetzlich geforderten Energieausweis kostenlos durch unsere zertifizierten Energieberater erstellt. 

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft Ihnen zusätzlich bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Fragen Sie unverbindlich bei uns an. 

Unsere Energieberater sind  - entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 § 21) - zugelassen und durch eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Energieberater versichert. Wir sind bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um den Energieausweis.

Besser geht es nicht - incl. professioneller Bewertung Ihrer Immobilie + kostenlosen gesetzlichen Energieausweis.
Ihre Vorteile:
  • Sie erhalten einen anerkannten Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen.
  • Sie erhalten eine kostenfreie und professionelle Bewertung Ihrer Wohnimmobilie.
  • Sie gewinnen Klarheit über den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie.
  • Sie setzen auf umfassende Fachkompetenz.
  • Sie haben einen erfahrenen Partner.
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- Der Energieausweis und Abkürzungen für die Immobilienanzeige - HIER KLICKEN

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Informieren Sie sich über unsere bundesweite Aktion
- Energieausweis kostenlos Mo-Fr von 09:00-16:00 Uhr -

06021-130712-0

- Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen -

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- Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt. Die Ausstellung, die Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises sind in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Diese Rechtsnorm setzt die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um.

Mögliche Mieter oder Käufer können anhand der Daten aus dem Energieausweis feststellen, welche Energiekosten voraussichtlich auf sie zukommen. Neue Energieausweise werden mit Registriernummern ausgestattet, die bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen sind. Mit der Vergabe der Registriernummern sollen Stichprobenkontrollen entsprechend der Energieeinsparverordnung nach § 26f ermöglicht werden.

- Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Arten des Ausweises. Unterschieden wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis geht vom baulichen Zustand der Immobilie aus und gibt, unabhängig vom Verhalten der Bewohner, Auskunft über den Energiebedarf. Der Verbrauchsausweis nutzt als Berechnungsgrundlage den Heiz- und Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Der Energieverbrauchswert muss ebenso im Energieausweis berücksichtigt werden, wie die Art des Energieträgers.
Variante Bedarfsausweis orientiert sich am Energiebedarf.
Variante Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung pro Quadratmeter und Jahr. 

Die Klasse A+ sind Immobilien mit einem niedrigen Endenergiebedarf oder -verbrauch von unter 30 Kilowattstunden (kWh).
Immobilien mit mehr als 250 kWh sind in der Klasse H. 

Zur Orientierung: Bei neu gebauten Häusern, die nach modernen energetischen Standards errichtet wurden, liegt der durchschnittliche Energiebedarf für Heizung und Warmwasser bei etwa 50 kWh – dies entspricht der Effizienzklasse B.

- Wie ist das bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeflächen?
Bei einem Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen, bei der der nichtwohnraumähnliche Anteil mehr als 10% der Gebäudefläche einnimmt, müssen zwei getrennte Energieausweise für das Gebäude erstellt werden. Sie benötigen dann einen Energieausweis für den Nichtwohnanteil und einen für den Wohnanteil des Gebäudes.

Allerdings bezieht sich das auf nichtwohnraumähliche Gewerbeflächen. 
Sie benötigen nur einen Energieausweis wenn die Gewerbeflächen wohnraumähnlichen Charakter aufweisen, wie das bei Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzlei der Fall ist.

Welchen Energieausweis brauche ich?



- Was kostet ein Energieausweis?
Das kommt auf die Art des Ausweises und den Aufwand an. Ein Verbrauchsausweis wird anhand der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre berechnet. Liegen die Verbrauchswerte und Kerndaten vor, so muss man mit Kosten um die 120,- Euro rechnen.

Ein Bedarfsausweis kann in der Regel nur nach einem Vor-Ort-Termin erstellt werden. Je nach Komplexität des Gebäudes und Datenbestandes können bei einem erhöhten Bearbeitungsaufwand zwischen 350,- bis 1.600,-  Euro an Kosten entstehen.

Wenn Sie unsere Aktion "Energieausweis kostenlos" nutzen, erhalten Sie den Energieausweis -ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis- kostenfrei von unseren zertifizierten Energieberatern erstellt.


 

Schadensersatzansprüche? Hinterfragen Sie immer vermeintlich günstige Angebote. Liegt eine Vermögensschadenversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung beim ausstellenden Energieberater vor? Wie sieht es mit einer Rechtsschutzversicherung in einem möglichen Streitfall aus?

Fehlerhafte Energieausweise können unter Umständen Schadensersatzansprüche auslösen. Gerade bei großen Vermögensdispositionen, wie dem Verkauf einer Wohnimmobilie, können bei mangelhaften Energieausweisen erhebliche Schäden entstehen. Fehlende Angaben können mit einem Bußgeld geahndet werden. 

So äußert sich Frau Rechtsanwältin Elke Schmid im Interview mit der TÜV SÜD Akademie: „Ob der Energieausweis ähnlich wie ein Wertgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien auch für Dritte, also Käufer oder Mieter, Grundlage für die Herleitung von Ansprüchen sein kann, kommt auf seine konkrete vertragliche Verwendung an…“  >> hier weitere Informationen<<

Wie Stiftung Warentest schon am 19.08.2008 auf ihrer Webseite www.test.de veröffentlicht hat, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor mangelhaften Energieausweisen, die aufgrund online eingegebener Gebäude- und Verbrauchsdaten erstellt werden. Die Verbraucherzentrale hat 29 Ausweise ausgewertet. Zwölf Ausweise waren formal „mangelhaft“, 18 enthielten Rechenfehler.

​- Wer ist berechtigt, einen Energieausweis auszustellen?
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur dafür besonders qualifizierte Personen berechtigt. Wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude auszustellen: wird in § 21 EnEV geregelt. Wir verfügen über solche anerkannten Experten. Entscheiden Sie sich für die Beauftragung unserer qualitätsgeprüften Immobilienmakler, bekommen Sie den für Ihre Wohnimmobilie gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis kostenfrei von unseren zertifizierten Energieberatern. Die Ergebnisse im Energieausweis werden von Energieberatern auf Grundlage technischer und bauphysikalischer Daten errechnet.

- Wann wird der Energieausweis benötigt?
Schon bei der Besichtigung der Immobilie durch den Kauf- oder Mietinteressenten -muss anders als früher- der Energieausweis dem Interessenten ausgehändigt werden. Ebenfalls müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis enthalten sein. Die Verkäufer oder Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die im Mai in Kraft getreten ist.

- Was ist das Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)?
Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung - kurz EnEV 2014 verabschiedet und den Änderungen durch den Bundesrat zugestimmt. Die EnEV 2014 tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Ziel dieser Energieeinsparverordnung 2014 ist es, bis 2050 einen fast klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Neben den Vorgaben für das Bauen, sind besonders die Vorgaben für den Energieausweis gegenüber der EnEV 2009 verschärft worden. Die EnEV ist die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vom 19. Mai 2010.

- Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?
Bei einem Verkauf und einer Vermietung ist es ab dem 1. Mai 2014 Pflicht einen Energieausweis dem Interessenten ungefragt auszuhändigen. Wie die Stiftung Warentest unter test.de am 26.06.2014 ausführt, können bei fehlenden Daten in einer Immobilienanzeige Ordnungsgelder drohen. Auch wenn die Bußgelder voraussichtlich erst nach der Übergangsfrist im Mai 2015 verfügt werden, kommt es bereits jetzt zu Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs.

Der Energieausweis muss anders als -zuvor- dem potentiellen Käufer oder Mieter auch schon zum Zeitpunkt der Besichtigung ausgehändigt werden. Dies kann im Original oder als Kopie erfolgen. Es erscheint sinnvoll, sich die Vorlage quittieren zu lassen um etwaigen Bußgeldforderungen vorzugreifen. Auch hier können bei vorsätzlichen, leichtfertigen, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitiger Vorlage des Energieausweises Strafen von bis zu 15.000 Euro Strafe verhängt werden. Die EnEV 2014 ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Energieverbrauch und mehr Klimaschutz.

- Muss der Energieausweis als Original ausgehändigt werden?
Nein, es reicht den Energieausweis als Kopie auszuhändigen.

In Kooperation mit unserem spezialisierten Immobilienmaklern bieten wir Ihnen die kostenlose Erstellung eines Energieausweises für Ihre Wohnimmobilien durch zertifizierte Energieberater entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Selbstverständlich arbeiten wir ausschließlich mit registrierten Immobilienmakler entsprechend -Gewerbeerlaubnis § 34c- zusammen. Wir verpflichten unsere Parnter auf Qualität und überprüfen dies fortlaufend.

- Welche Informationen müssen in einem Immobilieninserat genannt werden?
  • Art des vorliegenden Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • Energieträger der Heizung des Gebäudes z.B.: Öl,Gas Pellets oder Fernwärme
  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse bei neu ausgestellten Energieausweisen. Ist der Energieausweis vor dem 01.Mai 2014 ausgestellt müssen die enthaltenen Daten für den Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.
  • für Nichtwohngebäude gelten teilweise abweichende Regelungen
Die neue EnEV 2014 ändert den rechtlichen Status des Energieausweises. Nicht nur Modernisierungshinweise werden Bestandteil des Energieausweises auch die Angabe der Energieeffizienzklasse von Klasse A+ bis H ist auf Wunsch des Bundesrates verpflichtend geworden.  
 
In Kooperation mit qualitätsgeprüften Immobilienmakler können wir Ihnen die Erstellung des Energieausweises durch unsere zertifizierten Energieberater bundesweit kostenlos anbieten. Entscheiden Sie sich für die Beauftragung des Maklers erhalten Sie den für Ihre Immobilie gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis kostenfrei.

Bitte empfehlen Sie mir kostenfrei und unverbindlich einen Makler aus meiner Gegend der an Ihrer Aktion "Energieausweis kostenlos" teilnimmt.
 

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- Energieausweis kostenlos -

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- Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen -

Gerne informieren wir Sie auch über die Investitionszuschüsse der KfW Förderbank zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.

Bei Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Gebäudeenergieausweis kostenlos, wenn ein von uns empfohlener und qualitätsgeprüfter Immobilienmakler Vor-Ort die Vermittlung Ihrer Immobilie übernimmt - Rufen Sie uns an oder geben Sie unten Ihre Daten ein. 

Bei Vermietung Ihrer Immobilie, übernehmen ebenfalls einige ausgesuchte und zugelassene Immobilienmakler die Kosten für den Gebäudeenergieausweis - Fragen Sie unverbindlich bei uns an.

Sie möchten einfach nur ein Angebot  über einen günstigsten Energieausweis von einem zertifizierten Energieberater erhalten  - Dann geben Sie oben Ihre Daten ein. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen.

Kommentare

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Jürgen Jäger
25.08.2014

Für die Vermietung einer Wohnung im 2-Familienhaus in 47495 Rheinberg (OT. Ossenberg) benötige ich einen Energieausweis von einem zertifizierten Energieberater.

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Andrea Leitl
26.08.2014

Hallo, ich habe ab Dez. 2014/Jan. 2015 eine Wohnung in meinem Haus (Baujahr 1971, 4 Wohnungen) in Schwandorf zu vermieten und bräuchte hierfür einen Energiebedarfsausweis. Mit welchen Kosten muss ich hierfür rechnen?

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Wolf-dieter Rönnspieß
01.09.2014

Moin-moin, ich beabsichtige, und habe bereits bei Ebay inseriert, mein Einfamilienhaus zu verkaufen. Es ist freistehend, in Massivbauweise (Walmdach) im Jahre 1979 erstellt. Heizung und Warmwasserbereitung erfolgen über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahre 1994. Es hat keinen Keller, das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut. Wo oder von wem und mit welchen Bedingungen bekomme ich einen kostenlosen Energieausweis, wie oben reklamiert. Für Ihre Bemühungen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen W.D.Rönnspieß

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Rolf Jost
02.09.2014

hallo für die vermietung einer wohnung im 2- familienhaus in 64583 otzberg(ot nieder-klingen baujahr 1966 benötige ich einen bedarfsenergieausweis . mit welchen kosten muss ich hierfür rechnen.

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Ernst Jürgen G.
10.01.2015

Ich will meine Eigentumswohnung verkaufen und brauche dazu den Verbrauchsenergieausweis. Mein Makler ist Mitarbeiter der örtlichen Sparkasse, Gläubigerin des Hypothekenkredits, und hat das Verkaufsobjekt aus dem Angebotsbestand heraus genommen. Als Begründung gibt er an: Ihr Hausverwalter will die Büroetage über Ihnen und die Dachgeschoßwohnung innerhalb derselben Eigentümergemeinschaft gleichfalls als Makler verkaufen. Weil er besorgt ist, daß seine Objekte durch einen ungünstigeren Verkauf meinerseits an Wert einbüßen könnten, weigert der Hausverwalter sich den Energiepaß auszuhändigen. Halten Sie dies für rechtlich zulässig ? Was würden Sie mir raten, die Zwangsversteigerung zu vermeiden ?

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H.s.
24.03.2015

Hallo,wir haben hier seit 2009 einen Energieausweis mit teils falschen Angaben,was sollen wir tun. Freundlichst,H.S.

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Juhyt
08.06.2015

Vielen Dank alles lief perfekt

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Mac Neder
10.06.2015

vielen Dank

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